Solidarität mit »Wir schalten ab«

Foto: Kampagne WeDontShutUp

RWE leitet eine Millionenklage gegen Klima-Aktivist*innen in die Wege, um die gesamte Bewegung einzuschüchtern. Anlass ist die erfolgreiche Blockade eines Kohlekraftwerks im Rheinland. Eine Solidaritätskampagne will unter anderem auf die verschärfte Repression und mögliche Gegenstrategien aufmerksam machen.

Kampagne »WeDontShutUp«

Im November 2017 fand die UN-Klimakonferenz COP23 in Bonn statt – in unmittelbarer Nähe zum Rheinischen Braunkohlerevier, das sich seit einigen Jahren zu einem der wichtigsten Kristallisationspunkte der Klimagerechtigkeitsbewegung entwickelt hatte. Dass die Verhandlungen der UN ohne kritische Begleitung über die Bühne gehen würden, war demnach nicht zu befürchten. Im Vorfeld strömten bereits tausende Aktivist*innen der Massenaktion »Ende Gelände« in den Tagebau Hambach. Die Symbolik der Aktion war deutlich: Die fossilen Brennstoffe müssen endlich im Boden gelassen werden. Statt dafür die Voraussetzungen zu schaffen, nährten die angereisten Vertreter*innen der verschiedenen Staaten den Mythos, gegen den Klimawandel bräuchte es vor allem effizientere Technologie und einen gut funktionierenden Emissionshandel. Beides wurde von den Aktivist*innen als »false solution« zurückgewiesen. Stattdessen skandierten sie: »System change not climate change«. Um den Klimawandel aufzuhalten, müssen wir den Kapitalismus überwinden.

»Ende Gelände« stellte den Auftakt einer vielseitigen Protestwoche dar: Demonstrationen, kreative Aktionen in der Stadt, Blockaden und ein Gegengipfel mit vielen Workshops, Vorträgen und Diskussionen. Als die »Klima-Kanzlerin« Angela Merkel bei den UN-Verhandlungen den Klimawandel zur Schicksalsfrage der Menschheit erklärte, ohne dabei ein Wort über einen Kohleausstieg zu verlieren, blockierten Aktivist*innen das Kohlekraftwerk Weisweiler. Eine Kleingruppe brachte dafür das Kohle-Förderband zum Stillstand und errichtete darauf ein bekletterbares Dreibein. Andere fixierten sich mit Lock-Ons (Ankettvorrichtungen) auf dem Förderband. An einer weiteren Stelle im Kraftwerk kletterten Aktivist*innen in den Kohle-Verladekran. Das Ergebnis war ein mehrstündiger Ausfall der gesamten Kraftwerks-Kohlezufuhr. Da die Kohle nicht weiter in die Brennkammern befördert werden konnte, musste das Kraftwerk für mehrere Stunden fast vollständig heruntergefahren werden. 27.000 Tonnen C02 wurden durch die Aktion nicht ausgestoßen.

Inzwischen haben fünf der beteiligten Aktivist*innen Post bekommen. Ihnen wird Störung öffentlicher Betriebe, Widerstand und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Neben diesen strafrechtlichen Vorwürfen fordert RWE zum ersten Mal im ganz großen Stil Schadensersatz von den Aktivist*innen: zwei Millionen Euro. Auch ein Journalist, der die Aktion begleitete, um zu berichten, ist von der Schadensersatzklage betroffen. Ihm wird die journalistische Tätigkeit abgesprochen und auch er wird wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Es ist nicht davon auszugehen, dass RWE sich ernsthaft erhofft, eine derartige Summe von den angeklagten Aktivst*innen zu bekommen. Darum geht es auch gar nicht, vielmehr sollen Menschen eingeschüchtert werden, die sich konsequent der Zerstörung der Lebensgrundlagen entgegenstellen.

Bewegung mit Identitätskrise?

Die Aktivist*innen weigerten sich, ihre Personalien anzugeben und erschwerten die erkennungsdienstliche Behandlung. Dadurch konnte nur ein kleiner Teil der beteiligten Personen identifiziert werden. Die Verweigerung der Personalien hat sich seit der Besetzung des Hambacher Waldes zu einer gängigen Praxis entwickelt. Sie ist auch Ausdruck einer Erweiterung des klassischen Verständnisses von zivilem Ungehorsam. Statt nach der Aktion vor Gericht für die Aktion einzustehen, wurde der Versuch unternommen, sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Nichtsdestotrotz gelang es der Polizei, die Identität von fünf Aktivist*innen festzustellen. Um die Prozesse nun kritisch zu begleiten und zu politisieren, wurde die Solidaritäts-Kampagne »We Don't Shut Up« ins Leben gerufen.

Obwohl sich aus den anstehenden Gerichtsverfahren auch die Möglichkeit bietet, ein weiteres Mal für den sofortigen Kohleausstieg in Aktion zu treten, spricht einiges für die Verweigerung der Personalien. Wenn nicht bekannt ist, wer an einer Aktion teilgenommen hat, kann viel Arbeit und Geld gespart werden, da auch keine Gerichtsverfahren in die Wege geleitet werden können. Es verhindert außerdem, dass die Polizei Kenntnisse über unsere Bewegung erlangt und in Erfahrung bringt, wer regelmäßig bei Aktionen anzutreffen ist. Aber sogar bei massenhafter Personalienverweigerung und dadurch entstehender Überforderung der Polizei gelang es in der Vergangenheit immer, einige Aktivist*innen zu identifizieren. Diese Menschen sind auf unsere Unterstützung und Solidarität angewiesen.

Verschärfte Repression

Staat und Gerichte reagierten bereits auf die Versuche, den Repressionsorganen nicht mehr bereitwillig Auskunft über die eigene Identität zu geben. In NRW wurde dafür die Verschärfung des Polizeigesetzes genutzt. Nicht mehr zwölf Stunden, sondern sieben Tage können Personen nun zur Gefahrenabwehr festgehalten werden. Dass durchaus der Wille besteht, den neugewonnenen Handlungsspielraum auch zu nutzen, führte die Polizei in NRW im Februar vor.

Nachdem die sogenannte Kohlekommission (eigentlich »Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung«) ihre Empfehlungen an die Bundesregierung veröffentlicht hatte, besetzten sieben Aktivist*innen einen Bagger im Tagebau Garzweiler. Drei Aktivist*innen, die nicht identifiziert werden konnten, landeten für fünf Tage in Gewahrsam. Die Polizei rechtfertigte diesen Schritt mit der Verweigerung der Personalienangabe. Aber auch an anderen Orten kam es zu Baggerbesetzungen und Tagebaubegehungen. Auch in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier wurde sogar zweimal der geregelte Ablauf im Tagebau gestört.

Drei Aktivist*innen einer Baggerbesetzung in der Lausitz wurden am 25. Februar zu zwei Monaten Haft wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Noch schlimmer hat es die Hambacher-Wald-Aktivistin Eule getroffen. Trotz sich mehrfach widersprechender Polizei-Zeug*innen wurde sie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Fünf hatte sie bereits in Untersuchungshaft abgesessen, da sie sich weigerte, ihre Identität preiszugeben. Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass sein Urteil politisch motiviert war. Ganz offen sprach er davon, dass das Urteil auch den Zweck erfülle, andere Aktivist*innen abzuschrecken. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Das Landgericht Köln entschied, dass das Urteil unverhältnismäßig ist. Inzwischen ist Eule nach sechs Monaten Haft wieder auf freiem Fuß.

Zucker im Tank der Kohlemaschinerie

Die Aktion »WeShutDown« steht beispielhaft für eine koordinierte Kleingruppenaktion. D.h. eine überschaubare Anzahl an Kleingruppen versucht, sich gemeinsam so zu organisieren, dass ein Ziel effektiv blockiert werden kann. Ihr Vorteil ist, dass es keiner langfristigen und öffentlichen Mobilisierung bedarf, ja diese sogar unmöglich ist, da Zeitpunkt und -ort der Aktion geheim gehalten werden müssen. Auf einer technischen Ebene kann sie allerdings ähnliche Effekte erzielen. Mit einem personellen Aufwand von wenigen Aktivist*innen kann ein Kraftwerk so blockiert werden, wie es sonst nur einigen 1.000 Menschen bei »Ende Gelände« gelingt.

Der Widerstand im Rheinland ist von einem Nebeneinanderher verschiedener Aktionsformen geprägt. Menschen mit sehr unterschiedlicher politischer Sozialisierung treffen hier aufeinander und versuchen, an einem Strang zu ziehen. Dass dies auch Konfliktpotential birgt, liegt auf der Hand und macht es erforderlich, die eigene Praxis (aller Akteur*innen) einer ständigen kritischen Reflexion zu unterziehen. Der Widerstand und die Proteste im Wendland haben jedoch gezeigt, dass es diese Vielfalt braucht, um sich einer Verflechtung von Großkonzernen und Politik entgegenzustellen.

Mehr Infos:

www.wedontshutup.org

Aktionistisches Workshop-Angebot:

www.zuckerimtank.net

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