Wohnungsverlust durch Eigenbedarfsklage abgewehrt

Foto: solA

Der direkt am ehemaligen Tempelhofer Flugfeld liegende Schillerkiez in Berlin-Neukölln ist ein Paradebeispiel für steigende Mieten, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, verdrängte Nachbarschaft und das gut gemeinte, aber oftmals wirkungslose Werkzeug des Milieuschutzes, um eine rasant ablaufende Gentrifizierung in den Griff zu bekommen. Mittendrin die Mieterin Anna S., die eine kleine, sanierungsbedürftige Zweizimmerwohnung in der Leinestraße bewohnt: ohne laufendes Warmwasser, die Dusche in der Küche und die Zimmer im 1. OG direkt über einem von früh bis spät besuchten Späti gelegen.

Solidarische Aktion Neukölln (solA)

Als die Eigentümerin 2017 mehr Miete von Anna verlangte, widersprach diese mit Hinweis auf den lokalen Mietspiegel und rügte dazu die sowieso schon zu hohe Miete. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Die Eigentümerin, die Teil einer Anwaltskanzlei in repräsentativer Mitte-Lage ist und mehrere Immobilien besitzt, klagte auf Eigenbedarf. Sie wollte die Wohnung nun selbst mit ihrem in der Immobilienbranche tätigen Ehemann nutzen, und zwar als Zweitwohnung im Winter. Denn, so argumentierte die Anwältin, nach 23 Jahren wolle sie zumindest in der kalten Jahreszeit ihren Arbeitsweg verkürzen. Außerdem sei genau diese Wohnung als ihre Altersvorsorge wichtig, beklagte sie doch, in Zukunft von einer klein ausfallenden Rente leben zu müssen. Auf der anderen Seite bedeutete die Eigenbedarfsklage für Anna nichts anderes als die ernsthafte Bedrohung, aus ihrem Zuhause zu fliegen.

Die »Solidarische Aktion Neukölln«, kurz SolA, hat Anna bei ihren Gerichts­prozessen unterstützt und öffentlich Druck aufgebaut. SolA sieht sich als eine selbstorganisierte Plattform, um sich gemeinsam gegen den Stress von Vermieter*innen, Chef*innen und Behörden (Jobcenter, Grundsicherungsamt usw.) zu wehren und im Bedarfsfall zurückzustressen. Bei SolA war man sich schon bald sicher, dass hier nur Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, um die renitente Mieterin Anna aus der Wohnung zu schmeißen und durch Neuvermietung abzukassieren. Die Argumentation der Eigentümerin erschien mehr als dubios.

Unter dem Motto »#Mietenwahnsinn Live im Gerichtssaal!« mobilisierte SolA öffentlich zu Annas erstem Gerichtstermin im Juni 2018. Mehr als 50 Menschen folgten dem Aufruf, auch die Presse war vor Ort. Geurteilt wurde zwei Wochen später. Richterin Stein gab der Klage der Eigentümerin, die nie persönlich im Gerichtssaal anwesend war, statt. Die Argumentation des Zeugen – der Ehemann der Eigentümerin – sei ausreichend gewesen. Anna legte Berufung ein. In der folgenden Zeit gab es dann verschiedene Aktivitäten, um den Fall weiter bekannt zu machen und Nachbar*innen zu erreichen. Darunter Flyeraktionen im Haus, die videodokumentierte Übergabe eines ironisch gemeinten Präsentkorbs in der Kanzlei der Eigentümerin sowie Vernetzungen mit anderen Kämpfen gegen Verdrängung.

Als im November die Berufungsverhandlung anstand, wurde wieder mobilisiert. Neben Nachbar*innen und Unterstützer*innen kamen diesmal auch von Eigenbedarfsklagen betroffene Aktivist*innen aus anderen Stadtteilen. Wieder musste in einen größeren Saal umgezogen werden. Auch die Boulevardpresse zeigte sich nun interessiert. Bei der Urteilsverkündung dann die große Freude: Die Richterin folgte der Argumentation von Annas Anwälten in allen Punkten und wies den Eigenbedarf als unbegründet zurück. Ein durchaus bemerkenswertes Urteil, da gerade bei Eigenbedarf die Rechtssprechung als absolut eigentümerfreundlich gilt.

Es hatte sich also gelohnt, das öffentliche Augenmerk auf diesen Fall zu lenken. Neben der Tatsache, dass Anna ihre Wohnung behalten kann, konnten Mobilisierung und Organisierung gegen Verdrängung vorangetrieben werden. Sowohl in Annas Haus als auch darüber hinaus. Das Ziel ist, dass verdrängungsbedrohte Mieter*innen nicht allein bleiben, es Strukturen gegenseitiger Unterstützung gibt und Fälle wie Annas kämpferisch in die Öffentlichkeit getragen werden.

Link: http://solidarischeaktion.blogsport.eu

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