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Verbot gegen Antifa-Symbole

WIR LASSEN UNS DAS DAGEGENSEIN NICHT VERBIETEN!

"Das darf doch nicht wahr sein" ...

... raunen viele unter den kopfschüttelnden ZuhörerInnen. Ein älteres Ehepaar stürmt empört aus dem Gerichtssaal. War doch der Vater des Mannes von den Nazis geköpft worden. Für das Ehepaar war das Urteil ein Schlag ins Gesicht.

Redaktion Heidelberg/Rote Hilfe e.V. - Grund für die Empörung ist Richter Wolfgang Küllmer, der den Geschäftsführer eines antifaschistischen Versandhandels zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt hat. Das Gericht ordnete außerdem an, dass die insgesamt 16.582 beim "Nix Gut"-Versand beschlagnahmten Gegenstände eingezogen werden. Darunter fallen tausende Buttons, Aufkleber und Aufnäher.

Gegenstand des sich seit über einem Jahr hinziehenden Prozesses war der Vertrieb von Artikeln mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen, die trotz der eindeutigen Positionierung gegen Nazis von den Richtern als verfassungswidrig nach § 86 (Verbot der Verbreitung von "Propagandamitteln" neonazistischer Organisationen) betrachtet werden. Durch die umfangreichen Beschlagnahmungen von T-Shirts, Buttons und Aufnähern mit Antifa-Symbolen und das Verbot des weiteren Verkaufs soll der auf Punk-Artikel spezialisierte Vertrieb gezielt seiner Existenzgrundlage beraubt werden. Indem das Gericht hier ein Exempel statuiert, sollen Gleichgesinnte von aktivem Engagement gegen Nazis abgeschreckt werden.

Mit diesem Urteil, durch das der Angeklagte als vorbestraft gilt, hat die derzeitig vor allem in Baden-Württemberg verbreitete Verfolgungswelle gegen AntifaschistInnen einen neuen Höhepunkt erreicht. Diese hauptsächlich von Stuttgarter Behörden betriebene Repressionspraxis richtet sich gegen alle seit Jahrzehnten verwendeten Anti-Nazi-Symbole und hat bei zahlreichen Infoständen und Demonstrationen zu Beschlagnahmungen und Anzeigen geführt. So wurden unter anderem Flugblätter und Broschüren der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes sowie verschiedener lokaler Antifa-Gruppen in Backnang konfisziert. Mit zunehmender Regelmäßigkeit werden in Polizeikontrollen Buttons oder Aufnäher mit zerschlagenen oder zertretenen Hakenkreuzen von Rucksäcken und Jacken entfernt und die oftmals jungen Betroffenen mit Anzeigen eingeschüchtert.

Für Furore sorgte beispielsweise der Fall eines Tübinger Studenten, dem in der Nacht zum 1. Mai 2005 ein Button mit einem Hakenkreuz in einem Verbotsschild abgenommen wurde. Gegen die in erster Instanz verhängte Geldstrafe ging er in Revision. Ein Tübinger Buchhändler, der aus Solidarität mit dem Angeklagten dasselbe Symbol in seinem Schaufenster ausstellte, wurde hingegen freigesprochen.

Bei all diesen Fällen ist den baden-württembergischen Repressionsbehörden durchaus bewusst, dass sie mit den kriminalisierten AntifaschistInnen "die Falschen" verurteilen. Tatsächlich gehen Polizei und Justiz unter dem allzu durchsichtigen Vorwand, einen "Gewöhnungseffekt" (Richter Küllmer) an die verfassungsfeindlichen Zeichen zu verhindern, hier gezielt gegen all jene vor, die dem positiven Bezug auf den Nationalsozialismus entschlossen entgegentreten. Mit der bewussten Fehlinterpretation der beanstandeten Zeichen hat das staatliche Vorgehen gegen linke AktivistInnen eine neue Qualität erreicht, indem nicht mehr nur politisches Handeln möglicher Verfolgung ausgesetzt ist, sondern schon die offen zur Schau gestellte Überzeugung ein Verfahren nach sich zieht.

Dem Urteil gegen den NixGut-Versand, das in grundsätzlichem Widerspruch zu früheren Gerichtsentscheidungen steht, kommt dabei die Bedeutung eines Präzedenzfalls zu. So hat die Staatsanwaltschaft bereits vor der Urteilsverkündung den Gang in die nächste Instanz angekündigt, falls der Angeklagte freigesprochen werden würde. Der Betreiber des Punk-Vertriebs wird nun den Bundesgerichtshof anrufen.

Sollte das Stuttgarter Urteil Bestand haben, sehen sich nicht nur Einzelpersonen einer willkürlichen Kriminalisierung ausgesetzt. Vielmehr können alle Anti-Nazi-Aktivitäten wie Flugblätter oder Demonstrationen, die sich eindeutiger Symbole oder Aussagen bedienen, ohne weitere Gründe verboten und mit Anzeigen überzogen werden. Einer massiven Ausbreitung der staatlichen Repression ist damit Tür und Tor geöffnet.

Quelle: Presserklärung Rote Hilfe e.V.

Links:

www.nixgut.de

Solisampler: www.punkload.de/soli/

 

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Stand: 20. Mai 2007