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Monatszeitung für Selbstorganisation

 

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Selbsthilfeprojekte und Arbeitsmarkt

Selbsthilfeprojekte und Arbeitsmarkt 
– schwieriger denn je!

Olaf Sund (früher Leiter einer Heimvolkshochschule, Landtagsabgeordneter der SPD in Hannover, Senator für Arbeit in Westberlin und heute Präsident des Landesarbeitsamtes NRW) hat zwar keine ABM-Karriere hinter sich, weiß jedoch im Vergleich zu so manch anderem Behördenvertreter etwas genauer Bescheid und vertritt Positionen, die auf lokaler Ebene bei Verhandlungen mit der Arbeitsverwaltung durchaus bei der Begründung für eine Stelle erwähnenswert sein könnten. Immerhin ist er einer der ihren! Eigentlich hatten wir vor, eigene Interviews in den Bericht zu bringen, doch fanden wir kein offenes Ohr (offenen Mund) in der Arbeitsverwaltung. Darum erlauben wir uns ohne Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung in NRW, den Beitrag von Olaf Sund zu veröffentlichen. Wir werden dies nachholen.

Von Olaf Sund, Präsident der Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen

Politiker entdecken die Selbsthilfeprojekte als Träger einer ,,neuen Subsidiarität", andere sehen neue Formen genossenschaftlicher Ansätze, Selbstbestimmungsideen, verlorengegangene oder unerfüllte Träume von der Aufhebung der Entfremdung. Aber viel häufiger mutmaßen sie Verdächtiges, Unkontrolliertes, Chaotisches. Dann ist die Folge Ablehnung und Unverständnis.

Andererseits ist man um neue Wege und Anregungen verlegen: Wie soll eigentlich der Sozialstaat weiterentwickelt werden, wenn sich bloße Fortschreibungen von einmal entwickelten Institutionen als nicht möglich und auch als nicht ausreichend erweisen? Da muß zunächst ein Mißverständnis aus der Diskussion: Selbsthilfe heißt nicht Selbstbeteiligung im Sinne von individueller Kostenbeteiligung. Aber Selbsthilfe und Selbstverwaltung sind immer Leitideen der Sozialstaatsvorstellungen gewesen. Wenn in der Sozialpolitik die Krankheitskosten explodieren, wenn die Pflegesicherung nicht bezahlbar erscheint, wenn die Großsysteme nicht nur teuer und unübersichtlich geworden sind, sondern auch als inhuman empfunden werden, lohnt dann nicht der Versuch, mit Selbsthilfeprojekten die Probleme besser zu meistern? Gibt es nicht eine lange und gründliche Diskussion über neue und zeitgemäße Formen von Selbstverwaltung, von Betroffenenbeteiligung, von Mitbestimmung in kleinen Gruppen, die immer wieder steckengeblieben ist und die schier mutlos weitergeführt wurde angesichts gleichsam naturwüchsiger Gigantonomie und befestigter Sozialbürokratie? Hier werden nun tatsächlich neue Lebens - und Arbeitsformen erprobt, allen Widerständen zum Trotz, im Angesicht zahlloser Bedenklichkeiten. Und was ist, wenn man massenhafte Arbeitslosigkeit registriert, bisher nicht gekannte Dauerarbeitslosigkeit, wenn es immer mehr Menschen dämmert, dass Wachstum in Größenordnungen, in denen ein zufriedenstellend hoher Beschäftigungsstand erreicht werden kann, nicht in Aussicht steht? Wenn die Einsicht zunimmt, daß Wachstum in den alten Bahnen, selbst wenn man es zuwege brächte, nicht mehr unkritisch angestrebt werden darf, wenn die Natur dabei nicht vollends verdorben werden soll?

Wenn man jeden vertretbaren Weg gehen muß, um den Arbeitsmarkt zu verbessern, können dann nicht Selbsthilfeprojekte Entlastung bringen, neue Arbeitsmöglichkeiten schaffen, vielleicht sogar wichtige Innovationen auslösen? Kann man dann nicht mit den knappen Mitteln der Haushalte Projekte unterstützen, die vielleicht einen höheren Entlastungseffekt bringen als herkömmliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen?

Den Frauen und Männern in den Selbsthilfeprojekten wird bei soviel Interesse unheimlich. Sie haben ihre eigenen Vorstellungen und sie wollen sich weder instrumentalisieren noch verstümmeln und beschneiden lassen, damit sie in ein öffentliches Förderungssystem passen, das sie quasi enteignet und ihre Autonomie zerstört oder zumindest beschädigt. Die lange Diskussion um die ,,Staatsknete" hat das deutlich gemacht.

Natürlich ist es verständlich, wenn von Seiten der Projekte deshalb Skepsis angemeldet wird. Bisherige Erfahrungen mit Versuchen zur Instrumentalisierung und Vereinnahmung sprechen dafür. Aber es ist ebenso verständlich, wenn Hilfen für Selbsthilfeprojekte mobilisiert werden sollen und Hilfen von den Beteiligten mit guten Gründen gefordert werden, daß dann über die Form der Hilfe, über Ziele, Verwendung und Wirksamkeit gesprochen werden muß, daß Regelwerke aufgestellt werden müssen und keine übertriebenen Berührungsängste an den Tag gelegt werden sollten. Wenn man die eigenen Ansätze für richtig hält und Grundsatztreue gegenüber seinen Zielen, Inhalten und Formen bewahrt, dann stabilisiert und immunisiert sich die Position der Projekte. Und aus dieser Position ist die Aufstellung und Einhaltung von Regeln möglich, die plausibel sind und die notwendige Rücksicht auf bewährte und geschriebene Förderungsgrundsätze nehmen.

Es ist im übrigen nicht einzusehen, wenn die arbeitsmarktliche Betrachtung und Einschätzung von Projekten mit sozialen Zielsetzungen oder alternativen Dienstleistungs- und Produktionsinhalten und -formen als eine unzulässige Instrumentalisierung angesehen wird. Jedes Projekt, in dem Menschen tätig werden, hat arbeitsmarktliche Relevanz. Das gilt sogar für solche Projekte, die gewissermaßen nur alternativ zu den herkömmlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, beispielsweise in den sozialen Diensten initiiert und ausgefüllt werden. Ehrenamtliche Hilfen sind prinzipiell auch immer in einer Beziehung zu professionalisierten Tätigkeiten zu betrachten. (...)

Die Kenntnisse über die Verbreitung selbstorganisierter Projekte sind nicht sicher genug, Schätzungen weichen wegen der unterschiedlichen Betrachtungsweisen und Ausgangspositionen stark voneinander ab. Sie reichen von bundesweit 100.000 bis 600.000 aktiven Mitgliedern, Zahlen in diesen Größenordnungen sind hinsichtlich der Bedeutung für den Arbeitsmarkt allemal interessant, ob sie an der Untergrenze oder an der Obergrenze solcher Schätzungen liegen. Sie gewinnen ihr eigenes Gesicht nicht nur angesichts einer Zahl von weit über zwei Millionen registrierten Arbeitslosen. Die Tatsache, daß ein so wichtiges und wirksames Mittel der Arbeitsmarktpolitik wie die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen jährlich derzeit 80.000 Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, zeigt die Bedeutung dieser geschätzten Größenordnungen von Selbsthilfeaktivitäten für den Arbeitsmarkt. (...)

Dabei spielen Beratungshilfen für die Projekte, Zugang zu Förderungsmöglichkeiten, Erschließung von Finanzierungsquellen, Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen oder Umgestaltung von Rechtsvorschriften beispielsweise zur Erleichterung der Gründung von Genossenschaften eine wichtige Rolle. Um Selbsthilfeprojekten mit ihren Beschäftigungswirkungen besser entsprechen zu können, wird auch eine offenere Ausgestaltung der rechtlichen Bestimmungen für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu prüfen sein. Erfahrungen aus diesbezüglichen Änderungen des österreichischen Arbeitsmarktförderungsgesetzes können dabei eine brauchbare Orientierung geben. Wichtig bleibt bei solchen Überlegungen aber immer, daß Übergänge von der Tätigkeit in Selbsthilfeprojekten in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich bleiben müssen. Wo solche Übergangsmöglichkeiten noch nicht entsprechend ausgestaltet sind, müssen die Voraussetzungen hergestellt werden. Damit würde tendenziell auch die Diskussion um die Selbstausbeutung zurücktreten und an Schärfe verlieren. Der Gedanke gesellschaftlicher Solidarität würde wieder stärker gegen häufig genug aus der Not geborene Segmentierungen am Arbeitsmarkt stehen. Auch dies berührt Fragen der Identität der Projekte, Autonomieverständnis und Sorge vor Enteignung.

Besonders schwierig ist die Beziehung von Selbsthilfeprojekten zu Vorhaben und Märkten, zu denen sie ganz allgemein als Konkurrenz empfunden werden. Zwar erbringen die meisten Selbsthilfeprojekte bisher Dienstleistungen oder Produktionsleistungen, die traditionell von den öffentlichen Händen oder von ihnen beauftragten Organisationen erstellt werden. Aber es gibt immer mehr Projekte, die Dienste und Produkte auf dem privatwirtschaftlichen Sektor am Markt anbieten, im Wettbewerb mit anderen. Hier wird mit scharfem Widerstand aller bisher am Markt beteiligten Mitbewerber zu rechnen sein, Wenn durch Projekte Angebote gemacht werden, die eine spezielle öffentliche Unterstützung, z.B. durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM), erfahren würden. Hier geht es zunächst um Wettbewerbsbedingungen. Aber es geht auch um ordnungspolitische Positionen und Zuständigkeiten. Diese Frage kommt schon jetzt im Zusammenhang mit ABM immer wieder auf, wenn Aufträge der privaten Anbieter angeblich verloren gehen oder nicht erteilt werden, weil Aufgaben im Rahmen von ABM in öffentlicher Trägerschaft ausgeführt werden. Dies würde im gleichen Umfang auch gegen Selbsthilfeprojekte geltend gemacht werden.

Natürlich gilt dabei nicht nur das Merkmal, daß die Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sondern daß sie auch zusätzlich sein müssen. Gleichwohl ist es schwierig zu entscheiden, ob die Zusätzlichkeit vielleicht nur ein zeitliches Vorziehen von Arbeiten bedeutet, die sonst zu einem späteren Zeitpunkt als Nachfrage am Markt erscheinen. Es ist kein einfacher und auch ein systematisch umstrittener Vorgang, neue und zusätzliche Aufgaben zu definieren. Die Meinung darüber geht auch in der Praxis auseinander. Ökologische Projekte etwa können durch herkömmliche Anbieter unter gegebenen Bedingungen ebenso erfüllt und erstellt werden wie durch Selbsthilfegruppen. Aber auch soziale Dienste, die zusätzlich entwickelt und angeboten werden und auf einen nachweislichen Bedarf stoßen, müssen danach befragt werden, ob diese Aufgaben nicht auch von den traditionellen Trägern im Rahmen von deren Zuständigkeiten in der Daseinsvorsorge hätten wahrgenommen und als Pflichtleistung angeboten werden müssen. Folglich wird stets die Frage zu beantworten sein, ob hier zusätzliche Arbeit entsteht oder ob eine Förderung eines solchen Projektes lediglich zu einer Umverlagerung von Arbeit aus dem Bereich des herkömmlichen verfaßten Arbeitsmarktes zu Selbsthilfegruppen führt. Dann tritt das arbeitsmarktliche Interesse zurück, weil sich in Arbeitsmarkt- und Beschäftigungswirkung per Saldo nichts ändert.

In dem Maße, in dem Selbsthilfeprojekte wie selbständige Unternehmer am Markt auftreten und das öffentliche Interesse aus dem Unternehmenszweck nicht zweifelsfrei hervorgeht, ist daher auch eine Förderung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht möglich. Je deutlicher ein Selbsthilfeprojekt mit anderen Akteuren am Markt in Wettbewerb tritt, um so härter wird dann auch gegen eine Verbindung mit ABM die Einrede der Wettbewerbsverzerrung durch Lohnsubvention geltend gemacht. Es ist allerdings vorstellbar, daß ABM eine andere Prägung erfährt und auch als Instrument zur Förderung neuer Selbständigkeit allgemeine Anwendung findet. Das könnte dann auch für entsprechende Selbsthilfeprojekte gelten. Allerdings wären dazu gesetzliche Änderungen erforderlich. So kennt das österreichische Arbeitsmarktförderungsgesetz eine Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen von gemeinnützigen Einrichtungen, ohne Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform; ihnen muß aber das Element des Entstehens auf Selbsthilfegrundlage gegeben sein.

Deutlich wird jedenfalls, daß Selbsthilfeprojekte und arbeitsmarktliche Instrumentarien nicht beliebig zusammenzuführen sind. Die arbeitsmarktlichen Instrumente können nicht ausschließlich für die Projekte neu erfunden oder umgebaut werden, sie sollten aber nicht so beschaffen sein und hantiert werden, daß sie für die Projekte keine Anwendung finden können. Prinzipielles Mißtrauen macht bewegungsunfähig und versperrt Chancen der gesellschaftlichen Entwicklung, die in den Werkstätten und Labors der Selbsthilfeprojekte ausprobiert werden müssen.

Quelle: Klaus Novy u.a. (Hrsg.): Anders leben, Bonn 1985

Kasten:

Oswald von Nell-Breuning (hat) darauf hingewiesen, daß es nicht nur darauf ankommt, Beschäftigung zustande zu bringen, sondern den Menschen Arbeit zu geben, die auch Sinn hat, die auch Sinn gibt. Das bloße Vermitteln einer Beschäftigung im Sinne einer sozialen Verwahrung ist etwas, was gegen die Menschenwürde steht. Das muß man sagen, weil wir uns angewöhnt haben, mit den Instrumenten so zu hantieren und auch mit den Benennungen der Instrumente so umzugehen, daß man manchmal das Gefühl hat, sie haben mit sinnvoller Arbeit nur wenig zu tun. Ich meine auch das Wort Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, das von uns, vielleicht nicht zufällig, immer in der Abkürzung ABM gebraucht wird, weil wir beim vollen Aussprechen der Bezeichnung darauf kommen müssen, daß es nicht nur um eine der vielen Schludrigkeiten und Unzulänglichkeiten in unserer Sprache geht, sondern auch darum, unsere Hilflosigkeit auszudrücken, wie wir denn genügend sinnvolle Arbeit mobilisieren können.

Olaf Sund am 14.12.84 auf einem Hearing zur neuen Armut in Bonn (Anm. d. Red.)

Kasten:

Guter Rat ist teuer - oder: Nicht gutgläubig auf die Ratschläge des Arbeitsamtes vertrauen!

Red. Bremen Dieser Fall ist für alle interessant, die bereits Leistungen vom Arbeitsamt beziehen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) und nun in eine Aus- oder Weiterbildung gehen, die nicht vom Arbeitsamt finanziert wird und wo keine Sozialversicherung gezahlt wird (z.B. Schule).

Ein Beispiel, wie man es nicht machen darf!

Als Leistungsempfängerin von Arbeitslosengeld und nach einem halben Jahr von Arbeitslosenhilfe, entschloß sich Frau Sabine S. zu einer zweijährigen schulischen Berufsausbildung. Ab August 1983 wurde deshalb die ursprünglich bis März 1984 bewilligte Arbeitslosenhilfe aufgehoben, da Frau Sabine S. nun Schülerin war und ,,dem Grunde nach" Anspruch auf BAFÖG hatte. Auf dem Arbeitsamt wurde Frau Sabine S. mündlich zugesichert, daß sie ihren Restanspruch auf Arbeitslosenhilfe nach der Schulzeit wieder geltend machen könnte. Zwei Jahre später wird sie hingegen beim Arbeitsamt auf § 135 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) verwiesen:

,,Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erlischt, wenn seit dem letzten Tag des Bezuges von Arbeitslosenhilfe ein Jahr vergangen ist."

... ,,Sie haben Ihren Anspruch verwirkt", wurde Frau Sabine S. beim Arbeitsamt mitgeteilt! - Oder: ,,Unwissenheit schützt vor Schaden nicht!"

Wer also seinen Leistungsbezug unterbricht, die Gründe spielen dabei keine Rolle, Hauptsache das Arbeitsamt ist nicht mehr finanziell dabei beteiligt (d.h. alle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht vom Arbeitsamt finanziert werden), der muß bei Arbeitslosenhilfe spätestens vor Ablauf eines Jahres und bei Arbeitslosengeld vor Ablauf von drei Jahren mindestens einen Tag Leistung empfangen haben. Sonst bleibt nur noch das Sozialamt.

M.G.

 

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Copyright © 1999 CONTRASTE Monatszeitung für Selbstorganisation
Stand: 04. Januar 2010