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Repression

BUNDESANWALTSCHAFT (BAW): 
WEITERER VORWURF GEMÄSS § 129A FALLEN GELASSEN

Rückzieher der BAW

Schon die bundesweiten Durchsuchungsaktionen bei linken Projekten am 9. Mai 2007 wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 20.12.2007 für rechtswidrig erklärt. Um eine weitere peinliche Niederlage vor dem BGH zu vermeiden, wurde nun durch die Bundesanwaltschaft auch das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen Beschuldigte aus Bad Oldesloe, Hamburg und Berlin an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben und wird vermutlich demnächst eingestellt werden.

Dieter Poschen, Red. Heidelberg - Für die Betroffenen ein Erfolg, jedoch lässt sich das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Sie wurden monatelang observiert und bespitzelt unter Einbeziehung aller privaten Kontakte.

Die denkbar nebulös gehaltene Begründung, die Auswahl der durchsuchten Objekte und der gewählte Zeitpunkt zeigen überdeutlich, dass die mit großer Brutalität durchgeführten Razzien in erster Linie der Einschüchterung, Ausforschung und Kriminalisierung des sich formierenden Protestes gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm richteten. Inwiefern sich terroristische Vereinigungen mit Buchhandlungen, Verlagen, Bildarchiven oder soziokulturellen Zentren in Verbindung bringen lassen, bleibt das Geheimnis der Bundesanwaltschaft.

Der Terrorismusvorwurf dient seit der Einführung des § 129a, im Jahr 1976, als Vorwand, der den Ermittlungsbehörden, nahezu jedes Mittel der Ausforschung und Kriminalisierung linker Gruppen ermöglicht. Nur die wenigsten Ermittlungsverfahren nach § 129a führten jemals überhaupt zu Anklagen. Sie werden in erster Linie eingeleitet, um der Polizei und der Staatsanwaltschaft schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte zu ermöglichen, die sich in der Öffentlichkeit mit dem tatsächlichen Ziel der politischen Einschüchterung und der Ausforschung legal arbeitender linker Strukturen niemals rechtfertigen ließen. Eine wichtige politische Forderung ist die Abschaffung dieses Paragrafen. Nachfolgend die Presserklärung der AnwältInnen zum Rückzieher der BAW:

"Am 13.6.2007 waren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung in einer groß angelegten Razzia elf Gebäude in Norddeutschland durchsucht worden.

Die BAW hält diesen Vorwurf nicht länger aufrecht. Sie gab das Verfahren mit Verfügung vom 16. Januar 2008 an die Staatsanwaltschaft Flensburg ab. Von einer Strafbarkeit der Beschuldigten nach § 129a könne nicht mehr ausgegangen werden. Es fehle auch an einer besonderen Bedeutung des Falles.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten hatte insbesondere öffentliche Aufmerksamkeit erregt, weil sogar vertrauliche Telefongespräche der Beschuldigten mit ihren Verteidigerinnen und Verteidigern und mit Journalisten abgehört, aufgezeichnet und ausgewertet worden waren. Die Überwachung einiger Beschuldigter war lückenlos: die Observierung erfolgte rund um die Uhr, ein mit einem Peilsender zur Ortung versehener PKW wurde akustisch überwacht, in einer Wohnung wurden Wanzen angebracht und dort sogar noch Selbstgespräche im Schlaf erfasst.

Dagegen und gegen die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung hatten die Beschuldigten Beschwerden eingelegt. Die Entscheidungen des zuständigen 3. Strafsenats über diese Beschwerden standen bevor. Mit der Abgabe des Verfahrens kam die Generalbundesanwältin Harms nun einer dritten öffentlichkeitswirksamen Abfuhr durch den BGH zuvor, nachdem sie bereits in den von ihr geführten Verfahren gegen die sogenannte "Militante Gruppe" und gegen G8-GegnerInnen durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.11.2007 und 20.12.2007 gezwungen worden war, den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) fallen zu lassen. Zuständig ist ab jetzt das Landgericht Flensburg, dessen Richter sich vor einer Entscheidung in die Ermittlungsakte erst werden einlesen müssen.

Die BAW versucht, die bisherige Annahme der eigenen Zuständigkeit mit der Begründung zu rechtfertigen, erst jetzt im Nachhinein habe sich der Verdacht eines Anschlags zum G8-Gipfel nicht bestätigt. Dies ist abwegig, denn schon zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchungen am 13.6.2007 lag der G8-Gipfel annähernd eine Woche zurück. Damals hatte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft noch betont, ein Zusammenhang mit Protesten gegen den zurückliegenden G8-Gipfel bestehe nicht. Es fällt auf, dass die Begründungen offenbar nach Bedarf gewechselt werden".

 

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Stand: 07. August 2008