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NRW

Bestandsaufnahme

Nordrhein-Westfalen

Kreditvermittlung

Seitdem die Stattwerke Berlin erfolgreich die ersten privaten Kreditvermittlungen durchgeführt hat, bildet dieser Komplex einen Schwerpunkt innerhalb der "Netzwerkszene". Verschiedene Netzwerke diskutieren beispielsweise in NRW die Möglichkeit der Kreditvermittlung mit Landesbürgschaftstopf, gebildet aus Beiträgen der Netzwerke und aus dem Ökofonds (?).

Von Jupp Wiechers, Netzwerk Münster - Dieser Vorschlag vom Netzwerk Münsterland wird am Januar der Mitgliederversammlung vorgestellt. Wir gehen davon aus, daß innerhalb des Bereichs private Kreditvermittlung im Einzugsgebiet NRW unzureichende Erfahrungen gemacht worden sind. Gleichzeitig sehen wir die private Kreditvermittlung (vermittelt über die jeweiligen Netzwerke) als Notwendigkeit für den zunehmenden Kreditbedarf alternativer Projekte. Wir würden es begrüßen, wenn die regionalen Netzwerke mit diesen neuen Formen der Kapitalbeschaffung initiativ werden und ihr jeweiliges Erfahrungsspektrum ausbauen. Wir halten es für sinnvoll, eine übergeordnete Struktur (Bundes-, Landes-Ebene) aus diesen Erfahrungen wachsen zu lassen. Um eine Struktur der privaten Kreditvermittlung größeren Umfangs wachsen zu lassen, schlagen wir vor:

1. Die Kreditvermittlung wird direkt und verantwortlich von den jeweiligen Netzwerken durchgeführt. Ziel ist, sowohl die Akquisition - für oder mit den Projekten - nach Kapital durchzuführen, als auch als Beobachter den entsprechenden Vereinbarungen beizuwohnen. Das Projekt muß die Gewähr bieten, vereinbarte Zins-, (ca. 4%) und Tilgungsleistung planmäßig zu erfüllen. Eine entsprechende Wirtschaftsprüfung führt das Netzwerk oder beauftragte Berater durch.

2. Die Kredite werden nach schon bekanntem Muster durch private Bürgschaften über 1.000,-- DM, in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 5.000,-- DM abgesichert. Um die Netzwerke stärker in die Verantwortung mit einzubinden beschließen wir (bislang die Aktiven in Münster):

Die Netzwerke verpfänden die Hälfte ihrer jeweiligen Jahreseinnahme, für den Fall, daß Kredite nicht planmäßig getilgt werden können und zahlen mit dem verpfändeten Teil Zins und Tilgung in der vereinbarten Weise weiter ab. Diese Vorgehensweise ermöglicht unter Umständen ein Ablassen von dem Einsammeln der privaten Bürgschaften.

Wir versprechen uns davon:

a) eine genauere Überprüfung der ökonomischen Tragfähigkeit des Projekts und eingeschränkte Risikobereitschaft.

b) Wir verschaffen uns ein Übungsfeld mit relativ sicheren Projekten.

c) Einen umfangreichen Schutz für private Kreditgeber, ohne neue Formalstrukturen (Haftungsassoziation).

d) Wenn alles "gut" geht, findet bei der laufenden Geldvergabe keine Beeinträchtigung statt.

e) Selbst bei Zahlungsunfähigkeit eines Projekts steht für die Reproduktion des Netzwerks und einer eingeschränkten Vergabepraxis immerhin noch der halbe Jahrestopf zur Verfügung.

f) Die in dem Modell angelegte Regionalisierung (und damit evtl. auch der Beeinträchtigung größerer Projekte) gewährleistet zudem eine hohe Transparenz der Entscheidung.

4. Die Kreditvermittlung wird zudem der Summe nach begrenzt und zwar in der Gesamtvermittlungsmöglichkeit auf das 10fache der halben Jahreseinnahme. (Bei 40.000 DM Jahreseinnahme = 20.000 DM Bürgschaftssumme mal 10 = 200.000 DM). Damit ist ein erfahrungsgemäßer Tilgungsausfall in Höhe von 10% abgedeckt. Bei sorgsamer Prüfung der Projekte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dürfte diese "statistische Größe" der Realität sehr nahe kommen. Ist die Obergrenze (200.000) erreicht, können nur noch in Höhe der jeweiligen Jahrestilgung der Projekte Darlehen neu vermittelt werden.

5. Die einzelne Projektförderungssumme darf (für Münster) die Summe von 40.000 DM nicht übersteigen.

6. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal 6 Jahre. Werden längere Zeiten zur Tilgung vereinbart, entfällt für den Betrag, der über die 6 Jahre hinausgeht, die Netzwerkbürgschaft.

7. Sind Privatbürgschaften zur Absicherung des Kredits hinzugezogen worden, siegt die Realisierung der abgegebenen Bürgschaft beim betroffenen zahlungsunfähigen Projekt und beim Netzwerk gleichermaßen.

8. Die Netzwerke versuchen gemeinsam, Rückbürgschaften bei freien Verbänden, Kirchen, Ökofond, sonstigen Einrichtungen für den Fall, der über den kalkulierten Tilgungsausfall ( 10% ) hinausgeht, zu erhalten.

Durch oben aufgeführtes Modell erhalten alle NRW-Netzwerke von einander unabhängig und dem jeweiligen Erfahrungsstand angemessene Möglichkeit, den Bereich Kreditvermittlung relativ unproblematisch mit fest eingegrenzten Werten zu erschließen und bietet zudem die Chance, Strukturen von unten wachsen zu lassen. Hiermit erschließt sich dann ein Hauptanliegen des NETZWERKS MÜNSTERLAND.

 

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Stand: 21. November 2009