GENOSSENSCHAFTLICHER MIETERSTROM

Karrikatur von Gerhard Mester.

Impuls für bürgernahe Akteure: das Mieterstromgesetz

Seit dem 25.07.2017 ist das neue Mieterstromgesetz in Kraft. Photovoltaikprojekte mit nicht mehr als 100 kWp, die den erzeugten Strom an die Bewohner direkt liefern, bekommen einen Aufschlag von maximal 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Die entscheidende Frage: Was bringt das für die von Bürgern getragene Energiewende? Lassen sich damit Energiegenossenschaften, die entscheidend zum Ausbau des Ökostroms in Deutschland beigetragen haben, wieder aktivieren? Können wir auf einen neuen Photovoltaikboom hoffen?

BURGHARD FLIEGER, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN

Der Begriff Mieterstrom ist in den letzten Jahren gebräuchlich geworden für elektrische Energie, die in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt und direkt vor Ort durch die Bewohnerin größeren Wohngebäuden verbraucht wird. Gefördert wird nach dem Mieterstromgesetznur solarer Mieterstrom. Er kann durch verschiedene Geschäftsmodelle umgesetzt werden. In der Praxis wird vor allem die Vollversorgung fürdie Endkunden, also die Kombination von lokal erzeugtem Solarstrom mit einer (Öko-)Stromlieferung aus dem Netz realisiert. Der Schwerpunkt genossenschaftlicher Mieterstrom gibt einen Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen des neuen Mieterstromgesetzes. Der Hintergrund: Seit 2012 sind die Gründungszahlen von Bürgerenergiegenossenschaften genauso wie die Initiierung neuer Energieprojekte durch bestehende Genossenschaften dramatisch eingebrochen. Die dezentrale Energiewende von unten kam weitgehend zum Erliegen. Ursache war vor allem die Politik des Energieministeriums, die die lästige Konkurrenz der Stadtwerke und der großen Energiekonzerne stoppen wollte.

Vollbremsung der dezentralen Energiewende

Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, sieht es so aus, dass die politischen Parteien, die für den Rollback bei der Energiewende verantwortlich sind, die dramatischsten Auswirkungen ihrer Politik abschwächen wollen. So wird mit der Verabschiedung des Mieterstromgesetzes im Bundestag von einem Potenzial für Mieterstrom von bis zu 3,8 Millionen Wohnungen gesprochen. Dieses ist laut einem Gutachten vorhanden, das das BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft undEnergie, beim Beratungsunternehmen Prognos in Auftrag gegeben hat. Damit dieses Potential auf keinen Fall genutzt werden kann, wurden in das Gesetz zahlreiche Bremsen eingebaut. Diese reichen von einer Begrenzung auf Anlagen von maximal 100 kWp, über die Einschränkung von Quartierskonzepten, da Strom nur in "unmittelbar" benachbarte Häuser geliefert werden darf, bis hin zu einer Deckelung der Zuschüsse auf ein maximales Volumen im Jahr von 500 Megawatt. Dass das Mieterstromgesetz dennoch für Energiegenossenschaften neue Chancen bietet, wird in dem Schwerpunkt deutlich. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass es umkleine überschaubare Projekte geht. Für die meisten Energiedienstleister, Stadtwerke und Energiekonzerne sind solche Größenordnungen nicht wirklich von Interesse. Die Margen liegen einfach zu niedrig. Auch sind zu viele direkte Gespräche und Kontakte mit den zukünftigen Nutzern von Mieterstrom erforderlich. Dies können Energiegenossenschaften, die vor Ort gut verankert sind, erheblich besser leisten als andere Energieunternehmen. Ermöglichung überschaubarer lokaler Projekte Der Schwerpunkt besteht inhaltlich aus drei Teilen. Am Anfang wird durch einen Artikel erläutert, was genossenschaftlicher Mieterstrom ist und mit einem Interview ein Überblick über die Erfordernisse und Grenzen neuer Projekte im Rahmen des Mieterstromgesetzes gegeben. Im zweiten Teil geht es um konkrete Mieterstromprojekte, die von genossenschaftlichen Unternehmen umgesetzt wurden. Sie stammen überwiegend noch aus einer Zeit vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Aus ihnen wird deutlich, dass Genossenschaften die Anforderungen an solche Energieprojekte gut erfüllen können. Gleichzeitig zeigen sie, dass sich die Umsetzung am besten über Kooperationen verwirklichen lässt. Abschließend wird noch auf Hilfen, Weiterbildungsmöglichkeiten und eine Veröffentlichung zum Mieterstrom verwiesen, damit das Potential leichter genutzt werden kann.

Schwerpunktbeiträge September

BURGHARD FLIEGER, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Was ist genossenschaftlicher Mieterstrom?

BURGHARD FLIEGER, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Interview mit Anwalt Dr. Florian Valentin - »Juristische Fallstricke lassen sich vermeiden«

FINJA SEROKA, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Hattinger Mieterverein initiiert eigene Energieversorgung: Sonnenstrom direkt vom Dach

TOBIAS STRAUBING (MEDIENREFERENT VDW BAYERN), REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Energiedienstleistungen für Wohnungsbaugenossenschaften

KAJ MERTENS-STICKEL UND JOACHIM MERKLE, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Solar-Bürger-Genossenschaft eG, Freiburg - Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft

WINFRIED HAAS, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Unterstützung - Mieterstrom leichter managen

BURGHARD FLIEGER, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Weiterbildung - Angebotsvielfalt zum Thema Mieterstrom

BURGHARD FLIEGER, REDAKTION GENOSSENSCHAFTEN: Praxishandbuch Mieterstrom (Buchbesprechung)


Aus dem Inhalt


Nachrichten

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Anfang August wurden in Bologna diebeiden Sozialen Zentren LaBas undCrash von der Polizei gewaltsam geräumt. Ganzen Beitrag lesen

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Abschluss der Konferenz »Fearless Cities« in Barcelona am Sonntagmittag Foto:Elisabeth Voß

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Kunst & Kultur

Portraits von Sacco und Vanzetti, die einen Tag nach ihrer Festnahme 1920 aufgenommen wurden. Foto: wikimedia.org

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