Menschenrechte statt Konzernrechte!

Die Geschäftspraktiken des Saatgut- und Pestizidkonzerns Monsanto verletzen die Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt. Das ist das eine Ergebnis des Internationalen Monsanto Tribunals. Zudem fordern die beteiligten Jurist*innen Veränderungen im Internationalen Recht.

Anne Bundschuh, Gen-ethischen Netzwerk

Am 18. April präsentierten die »Richter*innen« des Monsanto Tribunals ihr Rechtsgutachten (»Urteil«). »Wir sind ein ein zivilgesellschaftlich initiiertes außerordentliches Meinungsgericht« - mit diesen Worten nahm Françoise Tulkens, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der erwartbaren Kritik an der Veranstaltung als »Scheinprozess« gleich zu Beginn den Wind aus den Segeln. Tulkens verortete das Tribunal in der Tradition der seit den 1960er Jahren durchgeführten Russell Tribunale oder dem Permanenten Völkertribunal, das seit 1979 Verletzungen der Menschenrechte an unterschiedlichen Orten der Welt untersucht.

Monsanto und die Menschenrechte

Die fünf Jurist*innen aus Belgien, Kanada, Senegal, Argentinien und Mexiko sollten für das Monsanto Tribunal prüfen, ob der Agrarkonzern die Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzt hat. Dreißig Bauern und Bäuerinnen, Imker*innen, Wissenschaftler*innen, Pestizid-Opfer und Anwält*innen waren im Oktober 2016 nach Den Haag gereist, um von ihren Erfahrungen und Kenntnissen zu berichten. Auf diesen Aussagen sowie zusätzlich eingereichter Dokumente basiert das nun vorgestellte Gutachen – Monsanto selbst hatte die Teilnahme abgelehnt. Das Gutachten sieht alle drei Menschenrechte durch Monsanto beeinträchtigt. Besonders negativ werten die Autor*innen den Anbau herbizidtoleranter gentechnisch veränderter Pflanzen: Diese wirkten sich nachteilig auf Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit aus, reduzierten die Auswahl des auf dem Markt erhältlichen Saatguts und setzten Landwirte unter Druck, die bewusst gentechnikfrei produzieren wollen.

Bei der Untersuchung des Menschenrechts auf Nahrung macht das Gutachten deutlich: »Das aktuell dominante agro-industrielle Landwirtschaftsmodell ist hochgradig problematisch.«

Es geht nicht nur um die Verfügbarkeit von Kalorien. Auch wenn Menschen in ländlichen Gegenden - beispielsweise durch Landgrabbing oder durch das großflächige Versprühen von Pestiziden aus der Luft - die Möglichkeit genommen wird, Lebensmittel selbst anzubauen, ist deren Recht auf Nahrung verletzt.

Das Rechtsgutachten äußert zudem erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit vieler Risikostudien und adressiert damit eine weitere Frage, die ihnen vom Organisationsteam des Monsanto Tribunals gestellt worden war: Hat Monsanto die für die wissenschaftliche Forschung unerlässliche Freiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt? Um diese Frage zu beantworten, griffen die Jurist*innen auf die Aussagen Industrie-unabhängiger Wissenschaftler*innen wie dem französischen Molekularbiologien Gilles-Eric Séralini oder dem Toxikologen Peter Clausing sowie auf ehemalige Mitarbeiter von Regulierungsbehörden wie dem paraguayischen Agronomen Miguel Lovera zurück, und bescheinigen Monsanto hier ebenso ein schädliches Geschäftsgebaren: Der Konzern versuche wissenschaftliche Studien, die nicht seinen Geschäftsinteressen entsprechen, systematisch zu diskreditieren. Er betreibe Lobbyarbeit, um trotz Hinweisen auf negative Auswirkungen Zulassungen für seine Produkte zu erreichen und versuche, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Das Rechtsgutachten bestätigt in vielen Abschnitten die Kritiker des Konzerns und die Initiator*innen des Monsanto Tribunals. Nur in einem Punkt können die Jurist*innen die Vorwürfe nicht bestätigen: Die vorliegenden Beweise sowie das geltende Völkerrecht reichen ihnen zufolge nicht aus, um Monsanto eine Beihilfe an Kriegsverbrechen im Rahmen des Vietnamkriegs vorzuwerfen. Der US-Konzern war einer der Produzenten des dioxinhaltigen Entlaubungsmittel Agent Orange. Dass auch die großflächige Umweltzerstörung in Vietnam ohne rechtliche Folgen blieb, liege nicht zuletzt an Lücken im geltenden Recht.

Juristischer Reformbedarf

Auf diese Lücken im Recht hinzuweisen ist die Intention des Tribunals und der fünf Jurist*innen. Das aktuelle Gutachten ordnet die Tätigkeiten Monsantos nicht nur in die geltende Rechtslage ein, sondern will darüber hinaus Anstöße für die Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Rechts geben. »Ökozid«, eine großflächige und nachhaltige der Zerstörung der Umwelt, soll als juristischer Straftatbestand in das Internationale Recht implementiert werden.

Die Zeit ist reif", so das Gutachten, »um ein neues rechtliches Konzept des Ökozids zu entwerfen und das Römische Statut entsprechend zu erweitern«.

Auch in anderer Hinsicht sehen die Jurist*innen dringenden Handlungsbedarf, das internationale Recht weiter zu entwickeln: Menschenrechte auf der einen und die Rechenschaftspflichten multinationaler Unternehmen auf der anderen Seite stünden sich derzeit äußerst asymmetrisch gegenüber. Während das internationale Handels- und Investitionsrecht großen Konzernen immer weitreichendere Rechte verleihe, müssten sich diese für Menschenrechtsverletzungen oder Schäden an der Umwelt kaum verantworten und ihre Opfer nur in seltenen Fällen entschädigen. Dieser »fundamentalen institutionellen Schieflage« müsse dringend entgegen gesteuert werden: Multinationale Unternehmen sollten als Rechtssubjekte anerkannt und für Menschenrechtsverletzungen sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Anne Bundschuh ist Mitarbeiterin beim Gen-ethischen Netzwerk e.V. (GeN) und Redakteurin des Gen-ethischen Informationsdienst (GID).

Vimeo-Kanal mit Zeugenaussagen (D)

https://vimeo.com/channels/mtde

Pressekonferenz zu Gutachten

http://de.monsantotribunal.org/

Vollständiges Gutachten (EN) und Zusammenfassung (D)http://

http://de.monsantotribunal.org/ErgebnisseVorher 5791 Z., mit allen Änderungen 5746 Z.

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