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Ökobank

Frauen

Neues in Sachen Ökobank

Am 28. September 1985 fand in der Krebsmühle in Oberursel die 2. Mitgliederversammlung des Vereins Freunde und Förderer der Ökobank statt.

Auch hier meldeten die Frauen vehement ihren Anspruch an, aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Vereinsstrukturen mitzuwirken.

Am Vorabend der Mitgliederversammlung versuchte der amtierende Vorstand noch einmal, sich auf ein Regionalisierungsmodell zu verständigen - ohne Erfolg.

Zur gleichen Zeit waren die Frauen zu einer getrennten Sitzung zusammengekommen und ihnen gelang in wenigen Stunden, wozu sich der Vorstand in all den Monaten zuvor nicht in der Lage gesehen hatte: einen Regionalisierungsvorschlag zu erarbeiten, der (zumindest für alle anwesenden Frauen) konsensfähig war.

In ihm tritt an die Stelle des Bundesvorstandes der Delegiertenrat der Länder: Dieser Delegiertenrat berät und kontrolliert einen achtköpfigen Vorstand, der für bestimmte Fachgebiete und nach Qualifikation direkt von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Der Delegiertenrat kann dem Vorstand das Mißtrauen aussprechen und für seine Neuwahl die Mitgliederversammlung einberufen.

Diesem Vorschlag stimmte am darauffolgenden Tag die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit zu. Allerdings nur unter der Voraussetzung, daß sie nach vier Monaten erneut zusammentritt, um das Ergebnis dieser Entscheidung zu überprüfen.

Die Mitgliederversammlung wählte den bisherigen Vorstand komplett ab und beschloß weiter, das Recht auf Stimmendelegation aus der Satzung zu streichen.

Gleichzeitig bekundete sie die Absicht, in Zukunft die Mitgliederversammlung von Land zu Land rotieren zu lassen.

Der Text der beschlossenen Satzungsänderungen:

§ 6 neue Fassung:

Organe des Vereins sind: 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Delegiertenrat 3. Der Vorstand, bestehend aus mindestens 7 Vorsitzenden, von denen eine/r der/des Kassenreferentin/ten wahrnimmt. . . {weiter alter Text)

§ 7a eingefügt nach § 7:

Der Delegiertenrat Der Delegiertenrat wird von den Ländern und Regionen beschickt. Auf jedes Bundesland fallen 2 bis 4 stimmberechtigte Delegierte. Der Delegiertenrat soll geschlechterparitätisch besetzt sein. Die Sitzungen des Delegiertenrates sind vereinsöffentlich. Die Aufgaben des Delegiertenrates bestehen aus Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Der Delegiertenrat ist befugt, dem Vorstand das Mißtrauen auszusprechen und muß dann eine Mitgliederversammlung einberufen.

(Die Einfügung des § 7a wurde mit 70 Stimmen gegen 14 Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen gab es keine.)

§ 9 Es wurde mit großer Mehrheit gestrichen:

Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden.

Im nächsten Satz wurde gestrichen:

... und vertreten.

Zu Revisoren wurden gewählt: Peter Bauer, Frankfurt Andreas Einberg, Bielefeld

In den Vorstand wurden gewählt (für die einzelnen Bereiche): Werbung: Kerstin Schaper, Frankfurt; Finanzen: Helmut Richter, Frankfurt; Bankwesen: Rudi Freidinger, Frankfurt; Strukturpolitik: Ricarda Buch, Berlin; PR/Contraste/lnfo: Beate Nilsson, Frankfurt; Ökologie: Michael Berger, Freiburg; Interne Diskussion: Andrea Goymann, Bielefeld; Selbstverwaltung: Karl Bergmann, Oberursel

Ricarda Buch und Beate Nilsson bekundeten die Absicht, mit ihren jeweiligen unterlegenen Gegenkandidaten - Thomas Ehrmann (Berlin) für den Bereich der Strukturpolitik und Ulrich Waltz (Berlin) für den Bereich PR/Contraste/Info - diese Gebiete gemeinsam zu bearbeiten.

Außerdem wurden drei Anträge von Helmut Richter mit großer Mehrheit angenommen:

1. Alle Wahlämter des Vereins - sowohl des Bundesvereins als auch aller seiner Gliederungen - sind ehrenamtlich. Niemand darf in einem Bundesvorstand, Landesvorstand oder ein ähnliches Entscheidungsamt gewählt werden, wenn er oder sie gleichzeitig von irgendeiner Gliederung unseres Vereins Einkommen oder Aufwandsentschädigung bezieht Auslagenerstattung ist selbstverständlich gestattet.

2. Die Mitarbeit im Verein oder einer seiner Gliederungen allein prädestiniert niemanden dazu, später in der Ökobank selbst oder in irgendwelchen Beiräten oder ähnlichen Institutionen in ihrem Umfeld eine Stelle zu bekleiden.

3. Ämterhäufung innerhalb des Vereins und seiner sämtlichen Gliederungen ist verboten. Niemand darf gleichzeitig z.B. im Bundesvorstand und in einem Landesvorstand sein.

Der neue Vorstand hat ganze vier Monate Zeit nachzuweisen, daß er entscheidungsfähiger ist und effektiver arbeitet als der alte Vorstand. Dem Delegiertenrat bleiben ebenfalls ganze vier Monate, um den Nachweis anzutreten, daß er seinen Auftrag "Beratung und Kontrolle" wirksamer wahrnimmt als es der alte Bundesvorstand getan hat.

Die erste Sitzung des Delegiertenrates wird in ca. 6 Wochen in Bayern stattfinden. Ihr Thema wird sein: Finanzsituation des Vereins / Finanzausgleich zwischen Bundesverband und Landesverbänden.

Wir hoffen, daß auch die Landesverbände Bayern und Schleswig-Holstein, die mit ihren Anträgen auf Beibehaltung eines Bundesvorstandes keine Mehrheit erhalten haben, diesen Versuch eines Neuanfangs aktiv unterstützen. Dann können wir alle nach vier Monaten ein objektives Resümee ziehen.

Büro Ffm

 

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Stand: 03. Juli 2011