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Neue Energie für Berlin

VOLKSBEGEHREN STARTET: NEUE ENERGIE FÜR BERLIN

Demokratisch, ökologisch, sozial

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Kommunen zunehmend als Akteur in den Fokus rücken. Die bundesweit auslaufenden Stromkonzessionsverträge haben diese Rolle in den letzten Jahren verstärkt.

Berliner Energietisch # In zahlreichen Städten und Gemeinden wird über eine Rekommunalisierung diskutiert. Dabei rückt neben den Netzen auch die Gründung neuer Stadtwerke in den Mittelpunkt.

Dieser Trend wird von der Mehrheit der Bevölkerung getragen, die die Daseinsvorsorge nicht weiter den Profitinteressen einzelner Konzerne überlassen will. So lehnen laut einer emnid Umfrage im Auftrag des VkU (Verband kommunaler Unternehmen) 70 Prozent der Bevölkerung eine Privatisierung ihrer Stadtwerke ab (1).

Doch Stadtwerke machen nicht per se eine bessere, zukunftsorientiertere Energiepolitik. Einige investieren z.B. in den Bau neuer Kohlekraftwerke. Auch beim Ausbau Erneuerbarer Energien haben viele Nachholbedarf. Um eine ökologische und soziale Ausrichtung der Stadtwerke im Sinne des Gemeinwohls zu gewährleisten, bedarf es einer funktionierenden demokratischen Kontrolle.

Der Berliner Energietisch fordert deshalb in seinem Gesetzesentwurf zum Volksbegehren nicht nur die Rekommunalisierung der Stromnetze und die Gründung ökologisch und sozial ausgerichteter Stadtwerke in Berlin, sondern auch weitgehende Mitwirkungsrechte. Wer in Berlin lebt, soll über die Energieversorgung mitbestimmen können.

Konkret bedeutet dies für Berlin: Für Stadtwerke und Netzgesellschaft gelten klare Transparenzvorgaben in Bezug auf den Zugang und die Veröffentlichung von Dokumenten. Zudem wird im Gesetzentwurf die Direktwahl von Teilen des Verwaltungsrats gefordert. Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat der Stadtwerke und der Netzgesellschaft gehören jeweils neben Wirtschafts- und UmweltsenatorIn sieben BeschäftigtenvertreterInnen an. Weitere sechs Verwaltungsratsmitglieder werden von den BerlinerInnen direkt gewählt.

Mit dem Initiativrecht müssen Personengruppen, die 3.000 Unterschriften von Berliner EinwohnerInnen gesammelt haben, vom Verwaltungsrat angehört werden. Der Verwaltungsrat entscheidet daraufhin innerhalb von drei Monaten über den Vorschlag. Sammelt eine Initiative 5.000 Unterschriften, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, eine konsultative Kundenbefragung durchzuführen. Für das Land Berlin sowie in jedem Bezirk findet mindestens einmal jährlich eine Versammlung über Angelegenheiten der Stadtwerke und der Netzgesellschaft statt. Auf Wunsch der EinwohnerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verwaltungsrat behandelt werden.

Um die Interessen von Kunden und Beschäftigten besser wahrnehmen zu können, bestimmen Stadtwerke und Netzgesellschaft eine Ombudsperson, die als Beschwerdestelle für EinwohnerInnen dient.

Laut einer Umfrage von Infratest dimap (2) wünschen sich 90 Prozent der Bevölkerung mehr Beteiligung bei Fragen der Energieerzeugung und -versorgung. Ein erfolgreicher Volksentscheid des Berliner Energietisches wird diesen Wunsch für alle BerlinerInnen erfüllen. Helfen Sie dabei mit! 

Mehr Infos unter: www.berliner-energietisch.net

1) www.vku.de/fileadmin/get/?13069/PM_Stadtwerke_im_ Aufwind_090904.pdf

2) www.infratest-dimap.de/ umfragen-analysen/bundesweit/ umfragen/aktuell/buerger-wollenmehr -mitsprache-bei-energiesteuer- und -verkehrspolitik

 

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Stand: 02. März 2012