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Red. Bremen - Die Bundesregierung, über BMFT und BMW, bezuschußt Lohnkosten für Personal im Forschungs- und Entwicklungsbereich, zum Tal noch rückwirkend. Die Höbe des Zuschusses kann bis zu 55% der Lohnkosten betragen.

Die Arbeit muß im Labor, Forschungsabt, Konstruktionsbüros o.ä. erfolgen. Forschung und Entwicklung bedeutet in diesem Zusammenhang "die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen und Erfahrungen allgemeiner Art oder die Entwicklung von Erzeugnissen oder Herstellungsverfahren oder die Weiterentwicklung von Erzeugnissen oder Herstellungsverfahren". Antragsberechtigt sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen, die sich mit der Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen befassen. Die Unternehmen dürfen nicht mehr als 200 Mio. DM Jahresumsatz sowie nicht mehr als 1.000 Beschäftigte haben.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind bei der "Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) oder den örtlichen Industrie- und Handelskammern zu erhalten.

Der letzte Termin für die Antragstellung ist der 30. Nov. 1985.

Beratungsgruppe Netzwerk Bremen

 

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Stand: 21. Juli 2011