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Monatszeitung für Selbstorganisation

 

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Hessenprogramm

Das hessische Programm zur Förderung selbstverwalteter Betriebe, angesiedelt beim Wirtschaftsministerium, ist m Kraft. Demnächst wird es möglich sein, konkret über die Auswirkungen des Programms zu diskutieren.

Jetzt geht es darum, rasch Anträge zu stellen für das laufende Haushaltsjahr. In der SPD haben sich die noch nicht durchgesetzt, die selber mit 'den Alternativen' ins Geschäft kommen wollen. Von daher wirkt sich jeder politische Furz unmittelbar auf das Programm und die Möglichkeiten seiner Weiterentwicklung aus. Seine Fortsetzung in 1986 hängt direkt von der Art der Zusammenarbeit zwischen Grünen und SPD ab.

Möglich sind nach dem Programm:

- Beratungshilfen;

- Investitionszuschüsse in Fördergebieten;

- Investitionskredite;

- Eigenkapitalhilfe;

- Zuschüsse für Forschung und Entwicklung;

- Zuschüsse für umweltverbessernde Investitionen;

- Personalkostenzuschüsse.

Die Anträge werden bei der Hessischen Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft gestellt, dort aufbereitet und einer Kommission zur Genehmigung vorgelegt, die zur Hälfte aus Vertretern der selbstverwalteten Betriebe, zur Hälfte aus Vertretern der Ministerien besteht. Es wurden inzwischen einige Erfahrungen mit den Möglichkeiten des Programms gesammelt. Wir vermitteln Kontakte zu Beratern, die sich auskennen und ihre bisherigen Erfahrungen in Treffen austauschten.

Verband der selbstverwalteten Betriebe m Hessen e.V.

Mainzer Landstraße 147

6000 Frankfurt 1

Tel.: 069/738 18 74

Bei einem Gespräch zwischen Vertretern des Genossenschaftsverbandes Frankfurt und des Wirtschaftsministeriums über selbstverwaltete Betriebe und örtliche Beschäftigungsinitiativen erklärte sich der Verband bereit, seine Aufnahme- und Prüfungsgebühren im Einzelfall flexibel zu handhaben. Diese Gebühren sollen keine Barriere sein, die kleine Genossenschaften am Verbandsbeitritt und damit an der Genossenschaftsgründung hindern.

Es ist sinnvoll, sich bereits vor dem Aufnahmeantrag mit dem Genossenschaftsverband in Verbindung zu setzen und Einzelpunkte zu klären, so daß die kostenpflichtige Prüfung nach Aufnahmeantrag auf einen Tag reduziert werden kann.

Verband der selbstverwalteten Betriebe in Hessen e.V.,

Mainzer Landstraße 147, 6000 Frankfurt 1

069/738 18 74

HESSISCHES FÖRDERPROGRAMM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM

Es handelt sich um ein Zuschuß-Programm, durch das ein Projekt mit bis zu 50 % und bis zu DM 50.000.- gefördert werden kann, mit dem Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum geschaffen und erhalten werden, der sozialen Infrastruktur gedient ist und einheimische Ressourcen genutzt werden. Darunter fällt sehr vieles zwischen Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften (evtl. mit Verkaufsstelle in einer Großstadt) bis zu neuen Formen des Tourismus, Beratungstätigkeit etc.

Nähere Informationen: Verband der selbstverwalteten Betriebe...

P.S.: Die Beratung für dieses Programm kann u.U. über den Hessenknete-Topf abgerechnet werden. Solange es den noch gibt.

 

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Copyright © 1999 CONTRASTE Monatszeitung für Selbstorganisation
Stand: 28. April 2010