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Sie ist da - die Haftungsassoziation

Haftungsassoziation eG 
- Bürgschaftsbank für selbstverwaltete Betriebe gegründet

Nach fast zwei Jahren Vorlauf (auf der Verhandlungsebene) gelang am 20. November 1985 der große Durchbruch. Mit der offiziellen Gründung der Bürgschaftsbank für selbstverwaltete Betriebe, Haftungsassoziation eG, wurde ein weiterer Meilenstein im Netz autonomer und solidarischer Finanzierungsinstrumente gelegt. Nach dem Spendenkonzept von Netzwerk Selbsthilfe, dem Zuschuß- und Darlehenskonzept der ökofonds und dem Modell der Direktkreditvermittlung wurde nun - mit Hilfe der evangelischen Kirche und der öffentlichen Hand ein Kreditinstitut für die Vergabe von Bürgschaften eingerichtet.

Diese Spezialbank wird selbstverwalteten Betrieben - oder im EG-Jargon: „unkonventionellen Beschäftigungsinitiativen" - bei Finanzierungsproblemen mit den notwendigen Sicherheiten zur Seite stehen.

Doch bis dahin war es ein weiter Weg. Seit Anfang 1984 wurde mit Vertretern der evangelischen Kirche über die Umsetzung des Konzeptes Haftungsassoziation verhandelt. Im Juni 84 gab es dann den entscheidenden Vorstoß. Die Synode der evangelischen Landeskirche beschloß, die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Gründung einer solchen Bürgschaftsbank zu schaffen - sofern auch die öffentliche Hand ihren Beitrag dazu leistet, sprich: Rückbürgschaften gewährt. Dann ging es in den Verhandlungen hin und her. Wenn die Kirche in einer Sache überzeugt worden war, warf der Senat ein neues Problem auf und umgekehrt. Im Frühjahr schließlich – wir schrieben bereits 1985 – beschloß der Senat (die Wirtschaftsverwaltung) die Gewährung von Rückbürgschaften, woraufhin die 85er Synode ihren Beschluß bestätigte und mit der Hingabe von l Mio. DM Startkapital konkretisierte. Allerdings mußte aus haushaltstechnischen Gründen die Geschäftsaufnahme auf Anfang 1986 verschoben werden. Da es diese Form der Rückbürgschaftsgewährung bisher in Berlin nicht gibt, mußte ein Vorschaltgesetz zum Haushalt 1986 eingebracht werden.

Seitdem läuft der Count-Down. Es mußten Gespräche mit der Kreditaufsicht und dem Berliner Genossenschaftsverband geführt werden und schließlich war notwendig, noch zwei qualifizierte Bankleiter zu finden. Qualifiziert heißt: mit einschlägiger Leitungserfahrung. Die Kreditaufsicht hat immerhin zugebilligt, daß nur einer der beiden Vorständler hauptamtlich tätig sein muß.

Schließlich konnten nun zu unserem Finanzierungskongreß die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, um die Haftungsassoziation zu gründen. Ein Termin für die erste Bürgschaftssitzung kann bislang noch nicht genannt werden.

Die vielen Details dieser Bürgschaftseinrichtung - Funktionsweise, Gremien, Satzung, Bürgschaftsrichtlinien - haben wir in einer Broschüre zusammengestellt, die bei STATTwerke - gegen eine Schutzgebühr von 2,- DM – angefordert werden kann.

MiM

 

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Stand: 09. März 2010